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Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Finanzen beginnen dort,
wo Sie gerade stehen.

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Arzt vor dem Wechsel ins Ausland
DER WEG HINAUS

Arbeiten im Ausland

Anwartschaft im VersorgungswerkBeitragserstattungPKV-AnwartschaftDepot behaltenRückkehr675Ärzte gingen 2024 allein in die SchweizDie meisten regeln Stelle, Approbation und Umzug — und entscheiden über Versorgungswerk, Krankenversicherung und Depot nebenbei. Zwei dieser Entscheidungen sind unumkehrbar. Beide fallen vor der Abreise.Was das für Sie heißt →
Junger internationaler Arzt in der Klinik, angekommen in DeutschlandJunger Arzt in der Klinik
DIE ERSTEN JAHREDIE ENTSCHEIDUNGDIE ERSTEN JAHRE

Berufsstart / Assistenzarzt

Vor der Niederlassung

Ankommen & Anerkennung

BefreiungsantragAssistenzarzttarifOptionstarifBerufsunfähigkeitBerufs- und PrivathaftpflichtErstes Depot3Monatebleiben Ihnen für den Befreiungsantrag, wenn er ab dem ersten Arbeitstag gelten soll. Danach wirkt er erst ab Eingang — die Monate dazwischen zahlen Sie doppelt. Ins selbe Jahr fällt der Assistenzarzttarif Ihrer Krankenversicherung, den kaum eine Gesellschaft von sich aus vorschlägt. Was Sie jetzt nicht regeln, bekommen Sie später teurer. Manches gar nicht mehr.EigenkapitalBonitätRechtsformKassensitzPraxiswertDepot200.000 €Gesamtinvestition im SchnittDer Kaufpreis ist davon nur ein Teil. Worüber die Bank tatsächlich entscheidet, steht auf Ihren Kontoauszügen der letzten drei Jahre — und das lässt sich vorbereiten, aber nicht nachholen.AnerkennungBerufserlaubnisBefreiungsantragWartezeitKrankenversicherungErstes Depot5 Jahrebis zum ersten Anspruchmüssen Sie eingezahlt haben, bevor im Versorgungswerk überhaupt ein Rentenanspruch entsteht. Wer vorher wieder geht, hat nur die Wahl zwischen einer Erstattung, die selten die volle Summe ist, und dem Warten. Und das ist nicht die einzige Frist, die in Ihren ersten Monaten hier läuft.Was das für Sie heißt →
Junge internationale Ärztin in der AssistenzzeitFachärztin in der Klinik
DIE JAHRE DANACHDIE ERSTEN JAHREDIE JAHRE DANACH

Facharzt & Klinik-Karriere

Die eigene Praxis

Absicherung & Berufsunfähigkeit

Lücken schließenBeiträge im AlterVersorgungswerkWechselwirkungenAnlagestrategieSteueroptimierungDepotIhr Netto heute — 7.552 € brutto nach Tarif4.500 €Krankentagegeld, versichert damals3.000 €Berufsunfähigkeit, versichert damals2.500 €Gewachsen ist alles: Gehalt, Verantwortung, Lebensstandard. Ihre Verträge stehen auf dem Stand der Assistenzzeit. Noch lässt sich das drehen — nur die Gesundheitsprüfung wird mit jedem Jahr teurer.PraxisausfallKrankentagegeldSteuervorauszahlungTilgung & LiquiditätBerufsunfähigkeitDepot2Jahre Steuer in einem QuartalIm zweiten oder dritten Jahr kommt die Nachzahlung für das erste — zusammen mit der angehobenen Vorauszahlung. Wer dafür nichts zurückgelegt hat, finanziert sie über den Kontokorrent. Und die größere Frage steht daneben: Was trägt die Praxis, wenn Sie selbst ausfallen?BerufsunfähigkeitInfektionsklauselAbstrakte VerweisungVersorgungswerkKarenzzeitDepotEiner von vier wird im Berufsleben berufsunfähig. Das Versorgungswerk zahlt erst, wenn Sie den Kittel für immer ausziehen — und drei Klauseln entscheiden darüber, ob eine private Absicherung diese Lücke wirklich schließt.Was das für Sie heißt →
Vater trägt seine Kinder über eine Blumenwiese
DAFÜR IST ES NIE ZU FRÜH

Familie & Finanzen

WitwenrenteElterngeldElternzeitBeschäftigungsverbotKindererziehungszeitenKindergeld anlegen175.000 €im JahrEin Euro darüber, und das Elterngeld entfällt vollständig. Keine Staffelung, keine Übergangszone. Ohne Trauschein zahlt das Versorgungswerk Ihrem Partner ohnehin nichts — verheiratet sind es rund 60 %, nicht mehr.MutterschutzElterngeld aus dem GewinnPraxisvertretungWitwenrenteKindererziehungszeitenKindergeld anlegen0 €ArbeitgeberzuschussDen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt der Arbeitgeber — den haben Sie nicht. Das Elterngeld bemisst sich am Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres statt an zwölf Gehältern. Und die Praxis läuft weiter, ob Sie da sind oder nicht — fällt sie aus, dürfen Ihre Erben sie ohne eigene Approbation nicht einfach fortführen.Was das für Sie heißt →
Internationale Fachärztin in der PraxisOberarzt
DIE STARKEN JAHRE

Oberarzt / Chefarzt & Vermögensaufbau

Etablierte Praxis & Vermögensaufbau

Vermögensaufbau & Perspektive

VermögensstrategieAbgeltungsteuerWiederanlageKammerwechselWeiche mit 55SchenkungDepotKapitalerträge, gesetzlich versichert im Alter47 %Legal gestaltet, je nach Konstellationbis 0 %Steuer und Kassenbeitrag zusammen — fast die Hälfte Ihrer Erträge. Die Absicherung steht bei den meisten. Was jetzt zählt, ist die Frage, wie viel von dem, was Sie aufbauen, am Ende bei Ihnen ankommt. Die Antwort fällt Jahre vor der ersten Auszahlung.PraxiswertGewerbesteuerPraxisimmobilieNachfolgeVermögen außerhalb der PraxisDepot1Käuferentscheidet über einen erheblichen Teil Ihres Vermögens. Sie kennen ihn noch nicht, und er sucht sich den Zeitpunkt aus. Zwei Dinge wachsen in guten Jahren unbemerkt mit: die Gewerbesteuer-Grenze und die Immobilie in Ihrer Bilanz.VermögensaufbauImmobilie oder DepotSpekulationsfristAnwartschaftGeld ins HeimatlandDepot10 JahreSpekulationsfristhält eine deutsche Immobilie Sie steuerlich fest — wer früher verkauft, versteuert den Gewinn. Ein Depot kennt diese Frist nicht. Welche Anlage zu Ihnen passt, hängt deshalb an einer Frage, die Sie heute noch nicht beantworten können.Was das für Sie heißt →
Internationaler Arzt mit Zukunft in DeutschlandErfahrene Ärztin am Übergang in den Ruhestand
DER ÜBERGANG

Vor dem Ruhestand

Praxisabgabe / Ruhestand

Bleiben oder zurückkehren

NettorenteMieten & KapitalerträgeKVdREntnahmeplanSchenken & VererbenDepotKassenbeitrag als Angestellter, 202610,6 %Kassenbeitrag auf die Rente, 202621,1 %Der Arbeitgeberanteil fällt weg, Sie tragen den vollen Satz allein. Von 2.500 € brutto bleiben netto rund 1.800 € — und die Anpassungen liegen seit Jahren unter der Inflation. Drehen lässt sich das nur vorher.Praxis verkaufenSteuerfreibetragNachhaftungNachbesetzungKVdRDepotHaftung für Behandlungsfehler30 JahreNachmeldefrist in vielen Verträgen5 JahreDer Versicherungsvertrag endet mit der Praxis. Die Haftung nicht. In der Lücke dazwischen haften Sie persönlich — mit genau dem Vermögen, das Sie gerade erlöst haben. Und das ist erst einer von mehreren Punkten, die über den Erlös entscheiden.AnwartschaftDoppelbesteuerungWohnsitzlandBeitragserstattungAnwartschaftsversicherungDepot0 €Rückkehr ohne Anwartschaftbleibt von Ihrer privaten Krankenversicherung, wenn Sie ohne Anwartschaftsversicherung gehen — bei einer Rückkehr beginnt alles von vorn, mit neuer Gesundheitsprüfung. Ihre Rentenansprüche dagegen verfallen nicht. Wie viel Steuer darauf anfällt, entscheidet jedoch das Land, in dem Sie dann leben.Was das für Sie heißt →

Drei Entscheidungen fallen vor der Abreise — zwei davon lassen sich nicht zurücknehmen:

  • Versorgungswerk: Wer sich die Beiträge erstatten lässt, bekommt bei vielen Werken nur den eigenen Anteil — als Angestellter also die Hälfte, ohne Verzinsung. Sämtliche Ansprüche erlöschen, und die Entscheidung ist nicht umkehrbar. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz werden Versorgungswerke koordiniert; bei Drittstaaten erfassen die Abkommen meist nur die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Private Krankenversicherung: Kündigen können Sie mit der Abmeldung — nur ist das endgültig. Die kleine Anwartschaft (rund 5–10 % des Beitrags) friert Ihren Gesundheitszustand ein, die große (rund 25–45 %) zusätzlich Ihr Eintrittsalter. Wer nach zehn Jahren zurückkommt, zahlt ohne große Anwartschaft lebenslang den Beitrag eines Fünfzigjährigen statt eines Vierzigjährigen.
  • Depot: Es lässt sich in aller Regel behalten — das Geld bleibt an einem regulierten Finanzplatz. Drei Dinge müssen Sie aber selbst erledigen: die Bank über den Umzug informieren, den Freistellungsauftrag aufheben, und vorher klären, ob Ihre Bank Kunden mit ausländischem Wohnsitz überhaupt behält.

Die ausführlichen Antworten stehen im Finanzkonsil: Krankenversicherung beim Wegzug und Depot im Ausland behalten. Steuerliche Fragen zum Wegzug gehören zu Ihrem Steuerberater.

Sechs Kostenfallen im ersten Berufsjahr — jede mit Preisschild:

  • Befreiungsantrag: Drei Monate für die Rückwirkung. Danach wirkt die Befreiung erst ab Antragseingang, und jeder Monat davor kostet 600 bis über 1.000 € — nach neun Monaten bis zu 9.000 €, die in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen bleiben. Bei jedem Stellenwechsel läuft sie neu.
  • Assistenzarzttarif (PKV): Zwei Assistenzärzte derselben Klinik: Einer darf wählen, der andere nicht — es entscheiden die Bereitschaftsdienste. Wer darf (ab 77.400 € p. a. / 6.450 € mtl. — Grenze 2026), zahlt Beiträge auf studentischem Niveau. Voraussetzung ist die Gesundheitsprüfung — eine einzige Stunde Psychotherapie kann zur Ablehnung führen.
  • Optionstarif: Der Preis einer Pizza im Monat. Gesundheitsprüfung heute, Entscheidung später — Ihr Zustand ist festgeschrieben, im Krankenhaus sind Sie ab sofort privat versichert.
  • Berufsunfähigkeit: Das Versorgungswerk zahlt erst, wenn Sie den Beruf ganz aufgeben. Wer nicht mehr operieren, aber noch Sprechstunde halten kann, bekommt null. Und die Prämie: falsch aufgesetzt voll aus dem Netto, richtig aufgesetzt trägt das Finanzamt bis knapp zur Hälfte. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt an Ihrem Grenzsteuersatz und daran, wie viel vom Höchstbetrag 30.826 € (2026, § 10 Abs. 3 EStG) Ihr Versorgungswerk schon verbraucht. Ausrechnen im Rechner für Rürup-Rente und Basisrente
  • Berufs- und Privathaftpflicht: Der Träger deckt nur den Dienst — außerhalb sind Sie meist unversichert. Und die Privathaftpflicht über Ihre Eltern endet in den meisten Familientarifen mit der ersten Berufstätigkeit.
  • Erstes Depot: Kostet 45 € Depotführung im Jahr und 10 Minuten — hier, online, ohne Papier. Wer fünf Jahre wartet, zahlt 30.000 € weniger ein und hat am Ende rund 290.000 € weniger. (500 € im Monat, 7 % p. a., 35 statt 30 Jahre, monatlich nachschüssig gerechnet — Renditeannahme, keine Zusage.)

Drei dieser Punkte hängen an Ihrer Gesundheitsprüfung — die lässt sich nicht nachholen. Der Rest wird nur teurer.

In der Erst-Sprechstunde gehen wir diese sechs Punkte durch — und prüfen, ob Ihre Befreiung für Ihre aktuelle Stelle überhaupt gilt.

Die teuerste Position Ihrer Gründung steht in keinem Businessplan.

Die Bank rechnet Ihnen Praxiswert, Ausstattung und Tilgung durch — bei einer Neugründung bis zu 227.000 €. In keiner dieser Tabellen taucht die Position auf, an der alles hängt: Sie selbst.

  • Die Bank sieht drei Jahre zurück. Konsumkredite, Leasingraten und ein dauerhaft ausgereizter Dispo kosten Sie Konditionen — auf zwanzig Jahre gerechnet fünfstellig. Ändern lässt sich das vor dem Kreditgespräch, nicht danach.
  • Rechtsform und Kassensitz entscheiden mit: Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Anstellung im MVZ wirken auf Haftung, Steuerlast und darauf, was die Praxis später wert ist.
  • Restschuldpolicen schützen das Darlehen, nicht Sie. Die Bank sichert ihre Forderung ab. Ihr Lebensstandard und Ihre Familie sind darin nicht enthalten.
  • Ihre Altersvorsorge wandert in den Betrieb. Wer alles in die Praxis steckt, hat am Ende genau eine Altersvorsorge — und die muss jemand kaufen wollen.

Fast alles an einer Gründung lässt sich später nachverhandeln. Ihre Bonität und Ihre Gesundheitsprüfung nicht.

Wir rechnen Ihre Gründung einmal komplett durch — inklusive der Zeilen, die die Bank nicht interessieren.

Viele internationale Ärzte zahlen jahrelang in eine Rente ein, aus der sie nie einen Cent bekommen.

Als Kammermitglied zahlen Sie ins Versorgungswerk. Von der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie sich aktiv befreien lassen — bei jedem neuen Arbeitgeber erneut, innerhalb von drei Monaten. Wer die Frist verpasst, zahlt doppelt: einmal ins Versorgungswerk, einmal in ein System, in dem er die Mindestwartezeit von fünf Jahren womöglich nie erreicht.

  • Unter fünf Beitragsjahren entsteht kein regulärer Rentenanspruch — das Geld liegt fest, eine Erstattung ist nur eingeschränkt und mit Wartefrist möglich.
  • Die Approbation dauert aus Drittstaaten oft ein bis zwei Jahre — in dieser Zeit fallen Entscheidungen zu Konto, Versicherung und Verträgen, die später schwer zu korrigieren sind.
  • Familie im Heimatland ändert die Absicherung grundlegend — Standardlösungen deutscher Berater denken das selten mit.

Konkret: Bei einem Assistenzarztgehalt gehen so schnell mehrere Hundert Euro im Monat in ein System, das später nichts zurückzahlt.

Wir prüfen Ihren Status, die Fristen und die Verträge — auf Wunsch auf Englisch.

Ausführlich im Finanzkonsil: Befreiungsantrag und die Drei-Monats-Frist · Assistenzarzttarif in der PKV

Lücken schließen, neu prüfen, Weichen neu stellen — Zeit ist genug, sie arbeitet ab jetzt für Sie:

  • Lücken schließen — es trifft zweimal: Ab der siebten Woche zahlt nicht mehr der Arbeitgeber: 3.000 € Krankentagegeld bei 4.500 € netto. Wird daraus Berufsunfähigkeit, kommt die nächste Zahl von damals: 2.500 €. Aufstocken kostet eine neue Gesundheitsprüfung — die Ausnahme dafür läuft still aus.
  • Beiträge im Alter: Die Beiträge steigen seit Jahren — in beiden Systemen. In der gesetzlichen kommt hinzu, dass Leistungen gestrichen werden. Ein Ende ist nicht absehbar. Haben Sie einen Beitragssenkungsplan? Die wenigsten haben einen.
  • Versorgungswerk und Verträge: Einmal im Jahr kommt Post — vom Versorgungswerk die Anwartschaft, vom Versicherer die Standmitteilung. Die eine Zahl, die zählt, steht auf keinem der beiden Schreiben.
  • Wechselwirkungen: Krankentagegeld, BU, Krankenversicherung, Vorsorge — alles einzeln abgeschlossen, meist von verschiedenen Leuten. Ob es zusammen trägt, hat nie jemand geprüft. Genau dort liegen die teuersten Lücken.
  • Anlagestrategie und Karriereplanung: Vom Sprung auf 9.000 € bleibt gut die Hälfte. Wie gut ist Ihr Depot strukturiert — oder haben Sie noch keines?
  • Steueroptimierung: 2026 sind bis zu 30.826 € Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzbar, gemeinsam veranlagt das Doppelte. Was nicht genutzt wird, verfällt am 31. Dezember. Und ist Ihre BU steuerwirksam aufgesetzt?

Das meiste betrifft Verträge, die Sie längst bezahlen: kein zusätzliches Geld, nur eine Entscheidung. Teurer wird mit jedem Jahr nur die Gesundheitsprüfung. Für alles andere ist Zeit genug — genau deshalb lohnt sie sich jetzt.

In der Sprechstunde sammeln wir alle Befunde. Sie bekommen ein klares Bild — und konkrete Lösungsvorschläge.

Das erste Praxisjahr übersteht fast jeder. Gefährlich wird das dritte.

  • Zwei Jahre Steuer in einem Quartal. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen erst fest, wenn der erste Abschluss vorliegt. Dann kommt die Nachzahlung für das zurückliegende Jahr zusammen mit der angehobenen Vorauszahlung für das laufende. Wer dafür nichts zurückgelegt hat, finanziert seine Steuern über den Kontokorrent — zum teuersten Zins, den es gibt.
  • Praxisausfall: Fallen Sie sechs Wochen aus, laufen Gehälter, Miete, Leasing und Tilgung weiter — nur der Umsatz nicht. Bei einer durchschnittlichen Praxis entsteht monatlich eine fünfstellige Lücke, die aus dem Privatvermögen gedeckt werden muss.
  • Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen, nicht den Praxisbetrieb. Beide Summen werden meist nach Gefühl bemessen statt nach den tatsächlichen Fixkosten.
  • Berufsunfähigkeit trifft Selbständige doppelt. Das Versorgungswerk zahlt erst, wenn Sie jede ärztliche Tätigkeit aufgeben. Bis dahin ist die Praxis längst weg — und mit ihr der Verkaufserlös, den Sie eingeplant hatten.
  • Tilgung gegen Reserve. Eine hohe Tilgung fühlt sich sicher an, bis der erste Engpass kommt. Was Sie heute schneller zurückzahlen, fehlt Ihnen morgen als Liquidität — und die Bank gibt es nicht ohne Weiteres zurück.

In den ersten Praxisjahren entscheidet nicht der Umsatz über die Existenz, sondern die Reserve.

Wir stellen Ihr Konzept einmal komplett auf den Prüfstand — Liquidität, Praxisrisiken und privates Fundament in einem Termin.

„Berufsunfähig" heißt für Ihr Versorgungswerk etwas völlig anderes als für Sie.

Sie denken: Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Satzung meint: Sie haben jede ärztliche Tätigkeit vollständig aufgegeben. Ein Chirurg mit Handtremor, der noch Sprechstunde machen könnte, bekommt vom Versorgungswerk in aller Regel nichts — obwohl seine Karriere vorbei ist.

  • Eine private BU mit Arzt-Klauseln zahlt schon, wenn Sie Ihr Fachgebiet nicht mehr ausüben können — nicht erst, wenn Sie den Kittel ganz ablegen.
  • Infektionsklausel: Auch ein behördliches Tätigkeitsverbot von sechs Monaten gilt dann als Leistungsfall — für operative und zahnmedizinische Fächer der entscheidende Baustein.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Ohne diese Klausel darf der Versicherer Sie auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen.

Konkret: Statistisch trifft es jeden Vierten. Die Entscheidung fällt heute — im Leistungsfall zählt nur, was damals im Vertrag stand.

Wir lesen Ihre Bedingungen im Klartext und zeigen, wo Ihr Schutz endet.

Ausführlich im Finanzkonsil: Was das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit zahlt · Was eine BU für Ärzte kostet

Fünf Entscheidungen, die in diesen Jahren fallen — meist, ohne dass jemand sie trifft:

  • Abgeltungsteuer: 26 %. Beiträge auf Kapitalerträge als gesetzlich Versicherter im Alter: bis ~21 % zusätzlich. Mit der richtigen Konto- und Entnahmestruktur lässt sich die Belastung deutlich senken — was geht, zeigt die Sprechstunde am konkreten Fall.
  • Wiederanlage: Ein Erbe, eine fällige Lebensversicherung, eine Abfindung — plötzlich liegt ein sechsstelliger Betrag auf dem Konto. Was in den ersten Wochen damit passiert, entscheidet über mehr als die nächsten zehn Jahre Sparrate.
  • Kammerwechsel: Die Oberarztstelle im Nachbarland kostet mehr als den Umzug. Beim Wechsel in ein anderes Versorgungswerk sind Anwartschaftsverluste von über 10 % möglich — bei gleichem Beitrag über gleiche Zeit. Nachrechnen kann das vorher niemand außer Ihnen.
  • Die letzte Weiche steht mit 55: Ab dann versperrt § 6 Abs. 3a SGB V den Weg zurück in die gesetzliche Kasse in den allermeisten Fällen — wer die Ausnahmen nicht kennt, hat faktisch entschieden.
  • Schenkungsstrategien: 400.000 € je Kind und Elternteil bleiben steuerfrei, und der Freibetrag lebt alle zehn Jahre neu auf — wer mit 50 anfängt, hat drei Runden. Das Dilemma: Wer verschenkt, gibt die Kontrolle ab. Dafür gibt es eine Lösung: Schenkung mit voller Kontrolle.

Diese fünf Weichen werden in Ihren starken Jahren gestellt — ob Sie es tun oder ob es von selbst geschieht. Wissen Sie, wie Ihre stehen?

In der Sprechstunde sehen Sie Ihre Struktur zum ersten Mal vollständig — mit einer Zahl darunter: was sie Sie jedes Jahr kostet.

In guten Jahren wächst nicht nur das Vermögen. Auch die Abhängigkeit.

  • Die gewerbliche Infektion. Hilfsmittelverkauf, Laborgemeinschaft, individuelle Gesundheitsleistungen: Übersteigen die gewerblichen Umsätze einer Gemeinschaftspraxis 3 % der Gesamtnettoumsätze oder 24.500 €, wird der gesamte Gewinn gewerbesteuerpflichtig (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Es trifft dann alle Partner, nicht nur den, der den Umsatz gemacht hat.
  • Die Praxisimmobilie in der Bilanz. Ob sie im Betriebs- oder im Privatvermögen steht, entscheidet sich beim Kauf — und bestimmt Jahrzehnte später, ob die Aufgabe eine Steuer auf einen Wertzuwachs auslöst, der nie als Geld geflossen ist.
  • Ihr Vermögen hat eine Adresse. Praxis, Immobilie, Patientenstamm und der spätere Verkaufserlös hängen alle am selben Standort. Ein MVZ zwei Straßen weiter oder eine geänderte Bedarfsplanung trifft nicht einen dieser Posten, sondern alle gleichzeitig.
  • Der Praxiswert ist keine Altersvorsorge. Er hängt an Fachgruppe, Lage und Nachbesetzbarkeit — nicht an Ihrer Leistung. Und er wird von einem Menschen bezahlt, den Sie noch nicht kennen.
  • Angestellte Ärztinnen und Ärzte ändern die Rechnung. Sie erhöhen Umsatz und Praxiswert, aber auch die Fixkosten — und je nach Konstellation die Frage, ob noch freiberuflich abgerechnet wird.

Die Praxis ist ein hervorragender Ort, um Vermögen zu erzeugen. Sie ist ein schlechter Ort, um es zu lagern.

Wir sortieren einmal, was in der Praxis bleiben muss und was besser daneben steht — und rechnen beide Varianten durch.

Sie verdienen jetzt gut — und wissen noch nicht, wo Sie in zehn Jahren leben.

  • Die Immobilie bindet, das Depot nicht. Wer eine deutsche Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren verkauft, versteuert den Wertzuwachs (§ 23 EStG). Wer bleiben will, für den ist das gleichgültig. Wer es noch nicht weiß, kauft sich damit eine Entscheidung, die er heute nicht treffen kann.
  • Langlaufende deutsche Verträge sind bei einem Umzug oft ein Klotz am Bein. Vorzeitige Kündigung kostet, Beitragsfreistellung frisst die Rendite. Vermögensaufbau mit Bezug zum Heimatland braucht flexible Strukturen — und die wählt man am Anfang, nicht am Ende.
  • Wer regelmäßig Geld nach Hause überweist, baut hier langsamer auf. Beides ist möglich und beides ist richtig — aber nur, wenn es geplant ist statt aus dem Monatsüberschuss zu passieren.
  • Ihre Anwartschaft im Versorgungswerk wächst mit jedem Jahr — sie folgt Ihnen auch ins Ausland. Ob sie dort mit dortigen Zeiten zusammengerechnet wird, hängt am Zielland: Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ja, bei den meisten anderen Staaten nicht.

Solange die Frage „bleiben oder zurückgehen" offen ist, ist Flexibilität keine Vorsichtsmaßnahme, sondern die eigentliche Strategie.

Wir bauen Ihre Anlage so auf, dass beide Antworten möglich bleiben — und rechnen aus, was Sie die falsche Bindung kosten würde.

Ausführlich im Finanzkonsil: Depot beim Wegzug ins Ausland · Versorgungswerk bei Arbeit im Ausland

Von 2.500 € brutto bleiben netto rund 1.800 €. Woran das liegt — und was sich jetzt noch drehen lässt:

  • Nettorente: Die Zahl im Bescheid ist brutto. Erst gehen Steuern ab, dann — wenn Sie gesetzlich versichert sind — zusätzlich rund 21 % Kranken- und Pflegeversicherung, den vollen Satz allein getragen. Dazu Anpassungen, die seit Jahren unter der Inflation liegen. Und wer jetzt denkt, damit sei sein Kassenbeitrag erledigt, der irrt.
  • Mieten und Kapitalerträge: Wer im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Kassenbeiträge auch darauf. Die private Krankenversicherung kennt kein Einkommen — dort bleibt die Miete beitragsfrei. Dieselbe Zusatzeinnahme, einmal belastet und einmal nicht. Entschieden wird das mit der Krankenversicherung, nicht mit der Immobilie.
  • KVdR — der Rettungsanker, der Ärzten verwehrt bleibt: In der Krankenversicherung der Rentner gibt es keinen Mindestbeitrag und keine Beiträge auf Mieten oder Kapitalerträge. Hinein kommt aber nur, wer zwei Bedingungen zugleich erfüllt: eine beantragte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Vorversicherungszeit — in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu neun Zehnteln Mitglied einer gesetzlichen Kasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Wer gesetzlich versichert ist, erfüllt die zweite fast von selbst und scheitert an der ersten, weil er sich zu Berufsbeginn von der Rentenversicherung befreien ließ. Wer privat versichert ist, verfehlt in aller Regel beide. Ergebnis: Höchstbeitrag im Erwerbsleben — und im Ruhestand noch einmal.
  • Entnahmeplan: Fällige Lebensversicherungen, Abfindungen, Verkaufserlöse — daraus soll ein monatliches Einkommen werden, zwanzig Jahre lang oder länger. Das Kapital muss dabei Rendite bringen und verfügbar bleiben. Mit der richtigen Strategie sinkt dabei auch die Steuerlast — Jahr für Jahr.
  • Schenken und Vererben: Spätestens jetzt entscheidet sich, was bei Ihren Kindern ankommt und was beim Finanzamt. Wer erst im Testament plant, hat die günstigen Wege bereits hinter sich.

Ein Berufsleben mit über 8.000 € Durchschnittseinkommen — und am Ende rund 1.800 € im Monat, deren Kaufkraft weiter sinkt. Das ist keine Lücke, das ist ein Bruch. Prüfen Sie Ihre Optionen — es sind mehr, als die meisten denken.

In der Sprechstunde beziffern wir Ihre echte Netto-Rente aus Ihrer eigenen Prognose. Die meisten sehen diese Zahl zum ersten Mal.

Die Haftungslücke lässt sich schließen. Die anderen Punkte auch — aber jeder hat seine eigene Frist.

  • Die Nachhaftung zuerst, weil hier die kürzeste Frist läuft: Die Nachmeldefrist lässt sich verlängern — auf zehn Jahre, dreißig oder unbegrenzt, bei Aufgabe aus Altersgründen häufig sogar ohne zusätzlichen Beitrag. Vereinbart werden muss das, solange der Vertrag läuft. Nachträglich einkaufen lässt sich Nachhaftung nicht.
  • Der Freibetrag: 45.000 € bleiben steuerfrei (§ 16 Abs. 4 EStG) — ab dem vollendeten 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit, und nur ein einziges Mal im Leben. Er schmilzt ab, sobald der Veräußerungsgewinn 136.000 € übersteigt, und ist bei 181.000 € vollständig aufgezehrt.
  • Der ermäßigte Steuersatz: auf Antrag 56 % Ihres durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 %, für Gewinne bis 5 Mio. € (§ 34 Abs. 3 EStG). Dieselben Voraussetzungen, ebenfalls einmal im Leben. Entscheidend ist ein Detail, das den Termin bestimmt: Der Durchschnittssatz wird aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen des Jahres gebildet. Wer im Dezember abgibt, hat elf Monate Praxisgewinn im selben Jahr — und damit einen höheren Satz als bei einer Abgabe im Januar.
  • Und die Falle, die beide Begünstigungen kostet: Steuerlich begünstigt ist die Abgabe nur, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit einstellen. Wer nach dem Verkauf in derselben Praxis weiterarbeitet, in der Nähe neu eröffnet oder Patienten mitnimmt, riskiert Freibetrag und ermäßigten Satz — rückwirkend. Eine geringfügige Fortführung auf eigene Rechnung gilt als unschädlich, solange die darauf entfallenden Einnahmen zuletzt unter 10 % lagen. Eine Anstellung beim Erwerber ist möglich, die Grenzen sind aber eng und hängen am Einzelfall.
  • Die Praxisimmobilie: Steht sie im Betriebsvermögen, löst die Aufgabe einen Entnahmegewinn aus — versteuert wird ein Wertzuwachs, der Ihnen nie als Geld zugeflossen ist. Diese Weiche wurde beim Kauf gestellt, nicht bei der Abgabe.
  • Wenn niemand kommt: Scheitert die Nachbesetzung, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung den Verkehrswert (§ 103 Abs. 3a SGB V) — eine Rückfallposition, die Ihre Verhandlungslage gegenüber dem einen Käufer erheblich verändert.
  • Und dann beginnt der Ruhestand: Aus einem einmaligen Erlös muss ein lebenslanges Einkommen werden. Gleichzeitig zahlen Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter Beiträge auf alle Einkünfte — auf die Versorgungswerksrente, auf Mieten, auf Kapitalerträge; die Krankenversicherung der Rentner bleibt Ärzten fast immer verschlossen. Wie der Erlös angelegt wird, entscheidet deshalb über zwei Posten zugleich: Steuer und Kassenbeitrag. Ein Entnahmeplan aus einem Depot verhält sich dabei grundlegend anders als eine Sofortrente — wer Anteile verkauft, versteuert nur den Gewinnanteil, nicht das eingesetzte Kapital. Über eine Ruhestandsphase von zwanzig Jahren summiert sich dieser Unterschied auf einen sechsstelligen Betrag.

Zwischen „ich gebe nächstes Jahr ab" und „ich gebe in drei Jahren ab" liegen regelmäßig fünfstellige Steuerbeträge — und eine Haftung, die man nicht mehr versichern kann.

Wir rechnen Ihre Abgabe in zwei Varianten durch — mit und ohne Vorlauf — und planen den Erlös gleich als Einkommen weiter.

Die steuerlichen Angaben geben den Rahmen wieder und ersetzen keine Steuerberatung — maßgeblich ist Ihr Einzelfall. Rechtsstand 2026.

Ihre Rente folgt Ihnen ins Ausland — die Steuerregeln des neuen Landes aber auch.

Ansprüche aus dem Versorgungswerk verfallen bei einem Umzug nicht. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt jedoch davon ab, wo Sie dann wohnen: Doppelbesteuerungsabkommen regeln je Land unterschiedlich, wer besteuern darf. Dazu kommt das Währungsrisiko und die Frage, ob Ihre deutschen Verträge im Ausland überhaupt weiterlaufen.

  • Langlaufende deutsche Verträge sind bei einem Umzug oft ein Klotz am Bein — vorzeitige Kündigung kostet.
  • Ein Depot bleibt flexibel: jederzeit verfügbar, unabhängig vom Wohnsitzland.
  • Absicherung, die den Umzug mitmacht, muss von Anfang an so gewählt werden — nachträglich ist es teuer.

Konkret: Wer sich beide Wege offenhält, zahlt dafür fast nichts. Wer sich falsch festlegt, zahlt beim Ausstieg.

Wir bauen Ihre Struktur so, dass die Entscheidung später fällt — und nichts kostet.

Ausführlich im Finanzkonsil: Krankenversicherung beim Wegzug · Familie und Finanzen im Ausland

Wenn Ihnen etwas zustößt, erbt Ihre Familie eine Praxis, die sie nicht führen darf.

  • Die Zulassung ist nicht vererbbar. Erben ohne Approbation dürfen die Praxis nicht selbst weiterführen. Der Zulassungsausschuss lässt eine Fortführung durch einen angestellten Arzt nur befristet zu, danach läuft das Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 4 SGB V). Der Praxiswert sinkt in dieser Zeit rapide — genau dann, wenn Ihre Familie ihn am dringendsten bräuchte.
  • Hinterbliebenenschutz: Das Versorgungswerk zahlt nur an Ehegatten und eingetragene Partner — rund 60 % des Ruhegelds. Der langjährige Lebensgefährte bekommt null. Bei Praxisinhabern kommt hinzu: Die laufende Finanzierung endet nicht mit Ihnen.
  • Mutterschutz ohne Arbeitgeber: Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt sonst der Arbeitgeber — den haben Sie nicht. Freiwillig gesetzlich Versicherte mit Krankengeld-Wahltarif erhalten Mutterschaftsgeld von der Kasse, privat Versicherte nicht.
  • Elterngeld aus dem Gewinn: Maßgeblich ist der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, nicht ein Durchschnitt aus zwölf Gehältern. Das lässt sich gestalten — aber nur mit Vorlauf. Und die Grenze von 175.000 € gilt auch für Sie: ein Euro darüber, und der Anspruch entfällt vollständig.
  • Die Praxis läuft weiter, ob Sie da sind oder nicht. Eine Vertretung ist genehmigungspflichtig und kostet Geld, während der Umsatz sinkt. Wer das erst plant, wenn der Mutterschutz beginnt, plant zu spät.
  • Kindererziehungszeiten laufen nicht ins Versorgungswerk, sondern in die gesetzliche Rentenversicherung. Mit zwei Kindern entsteht dort ein eigener Anspruch — von dem viele Ärztinnen nichts wissen, weil er beantragt werden muss.

Für eine Angestellte ist Familienplanung eine Frage der Absicherung. Für eine Praxisinhaberin ist sie zusätzlich eine Frage der Betriebsfortführung — und die entscheidet sich Jahre vorher.

Wir rechnen durch, was Ihre Familie ohne Sie bräuchte — und was mit der Praxis geschieht, wenn Sie ausfallen.

Sechs Punkte, die über Ihre Familie entscheiden:

  • Hinterbliebenenschutz: Das Versorgungswerk zahlt nur an Ehegatten und eingetragene Partner — rund 60 % des Ruhegelds. Der langjährige Lebensgefährte bekommt null. Wer erst nach Renteneintritt heiratet, geht vielerorts ebenfalls leer aus, und bei Wiederheirat erlischt die Rente.
  • Kindergeld anlegen: 259 € im Monat, 18 Jahre lang. Auf dem Konto werden daraus 55.900 €, angelegt rund 89.000 € (5 % p. a. angenommen, keine Zusage). Ein auswärtiges Studium kostet bis 75.000 € — gespart reicht es nicht, angelegt schon. Im Namen des Kindes nutzen Sie zusätzlich dessen eigenen Steuerfreibetrag.
  • Elterngeld: Ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch vollständig. Keine Staffelung, keine Übergangszone — ein Euro darüber genügt.
  • Elternzeit: Manche Krankenversicherer stellen den Beitrag in der Elternzeit bis zu sechs Monate frei. Die wenigsten. Wissen Sie, ob Ihr Tarif dazugehört?
  • Beschäftigungsverbot: Schwanger heißt in vielen Häusern: kein OP, keine Patientennähe — also genau das nicht, was die Weiterbildung verlangt. Der Facharzttitel verschiebt sich, und mit ihm jede Gehaltsstufe danach. Im Versorgungswerk zählt am Ende nur, was eingezahlt wurde.
  • Kindererziehungszeiten: Sie laufen nicht ins Versorgungswerk, sondern in die gesetzliche Rentenversicherung. Mit zwei Kindern entsteht dort ein eigener Anspruch, von dem viele Ärztinnen nichts wissen.

Konkret: Der Hinterbliebenenschutz entscheidet, ob Ihre Familie im Ernstfall im Haus wohnen bleibt. Bei Unverheirateten hängt das allein an privater Vorsorge — das Versorgungswerk hilft dort nicht.

In der Sprechstunde rechnen wir aus, was Ihre Familie ohne Sie bräuchte — und was davon heute abgesichert ist.

Ihre Situation

Was das für Sie heißt

Kostenfrei — und Sie bekommen kein einziges Produkt zu sehen.
45 Minuten persönlich in Mannheim oder 30 Minuten online — beides direkt im Kalender.

Warum ärzte invest? Drei Gründe.

Pharmareferent oder Arzt?

Stellen Sie sich vor, Sie legen in der Sprechstunde zuerst die Medikamente auf den Tisch — bevor der Patient gesagt hat, was ihm fehlt.Genau so beginnen die meisten Finanzgespräche.

Woran Sie den Unterschied erkennen: Wer zuerst ein Produkt nennt, hat es mitgebracht. Bei uns steht am Anfang die Diagnose: was Sie brauchen, in welcher Reihenfolge — und was Sie sich sparen können. Ein Produkt ist nie der Anfang, sondern das Ergebnis. Deshalb kostet das Erstgespräch nichts, und deshalb sehen Sie darin kein einziges: Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keins.

Erst die Diagnose. Dann das Rezept.

Hausarzt und gleichzeitig Facharzt?

Ihr Hausarzt kennt Sie — und überweist, sobald es speziell wird.Auf die Finanzen übertragen: drei Ansprechpartner, die nichts voneinander wissen.

Zwei Fachärzte verordnen unabhängig voneinander, jede Verordnung für sich lege artis. Der Patient nimmt beides. Den Medikationsplan hat niemand gesehen. Was dann passieren kann, wissen Sie besser als ich — und in den Finanzen ist es dasselbe: Zwei für sich völlig richtige Entscheidungen können zusammen fatale Folgen haben, und niemand bemerkt es, weil jeder nur seine Hälfte sieht. Für Geldanlage, Versicherungen und Finanzierung verlangt der Gesetzgeber jeweils eine eigene Zulassung mit eigener Sachkundeprüfung — die meisten Vermittler haben nur eine, die wenigsten alle drei.

Alle drei in einer Hand. Keine Überweisung nötig.

§ 34f

Geldanlage

Depot, Fonds & ETFs — kuratiert, mit Rebalancing, ohne Ausgabeaufschlag.

Finanzanlagenvermittler, Gewerbeordnung

§ 34d

Versicherungen

BU mit Arzt-Klauseln, PKV/GKV, Praxis & Haftung — als Makler, auf Ihrer Seite.

Versicherungsmakler, Gewerbeordnung

§ 34i

Finanzierung

Immobilie und Praxis — durchgerechnet im Gesamtkonzept statt isoliert verkauft.

Immobiliardarlehensvermittler, Gewerbeordnung

Amtlich, nicht behauptet: Alle drei Zulassungen sind im Vermittlerregister eingetragen — nachschlagbar wie ein Facharzttitel im Arztregister. Registernummern im Impressum.

Was macht Ihren Hausarzt aus?

Nicht sein Wissen. Das haben andere auch.Es ist die Beziehung über viele Jahre — und das Vertrauen, das daraus wächst.

Nach fünfzehn gemeinsamen Jahren muss ich nicht fragen, warum Ihnen Sicherheit wichtiger ist als Rendite — ich war dabei, als Sie es entschieden haben. Die meisten Finanzvermittler arbeiten wie der Bereitschaftsdienst: einmal gesehen, verordnet, nie wieder. Über die Jahre entsteht bei uns etwas, das kein Vergleichsportal und keine Hotline abbilden kann: jemand, der Ihre Geschichte kennt. Der weiß, warum Ihre Absicherung so aufgebaut ist, wie sie ist. Der bei der Praxisgründung dabei war, die Baufinanzierung mitgetragen hat, an Ihre Fristen denkt, bevor Sie es tun — und ein Angebot, das Ihnen jemand andrehen will, in Ihr Leben einordnet statt in ein Produktraster. Sie müssen sich nie wieder von vorn erklären. Und bei keiner Entscheidung mehr allein sein.

Sie haben nicht einfach Verträge bei mir.
Wir haben eine gemeinsame Geschichte.

Das ist keine Werbefloskel, sondern mein Geschäftsmodell. Prüfen Sie es nach:

Versprechen kann jeder. Anreize können Sie prüfen.

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Ausgabeaufschlag und Abschlussprovision in Ihrem Depot — ich verdiene nichts am Unterschreiben
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p. a. Servicevergütung — nur solange Sie bleiben und betreut werden

Ein Verkäufer verdient, wenn Sie unterschreiben. Ich verdiene, solange Sie bleiben: im Depot über die laufende Servicevergütung. Mein Modell belohnt keine schnellen Abschlüsse, sondern eine Zusammenarbeit, die dauerhaft funktioniert.

Tamer Citirgi

Ihr Berater

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt, Ihren Apotheker — oder mich.

Ich bin Tamer Citirgi.

Seit über 20 Jahren berate ich ausschließlich Ärztinnen und Ärzte — als unabhängiger Makler und Diplom-Kaufmann im Raum Mannheim/Rhein-Neckar. Mit Ihnen spreche ich auf Augenhöhe: von Akademiker zu Akademiker. Ich weiß, dass Ihre Zeit knapp ist und Vertrauen bei Geld alles entscheidet. Deshalb bekommen Sie beides: die Bequemlichkeit einer modernen Online-Abwicklung und einen echten Menschen, der Sie langfristig begleitet und für seine Empfehlungen geradesteht.

So arbeite ich — Einblicke in meinen Alltag @aerzteinvest · Ärzte-Finanzen, kurz erklärt

Stimmen von Mandanten

Was Ärztinnen und Ärzte über die Zusammenarbeit sagen.

Dr. Stefan Thron

Sehr professionelle Beratung. Ich bedaure nur, dass ich Herrn Citirgi sehr spät kennengelernt habe, nachdem ich durchwachsene Erfahrungen mit Beratungen gemacht hatte. Das hätte mir viel Geld gespart.

Ich bin mit der Performance meiner Anlagen sehr zufrieden. Für mich war es auch sehr wichtig, ein depotorientiertes Altersvorsorgekonzept zu haben. Herr Citirgi hat mir hier sogar gezeigt, wie ich mich steuerlich optimieren kann. Ich kann ihn nur empfehlen!

Dr. Stefan Thronniedergelassener Zahnarzt, Ludwigshafen
Dr. Dorina Lakatos

Ich habe wenig Zeit und bin sehr dankbar für die kompetente Beratung. Dank einer für mich passenden Vorsorgeplanung kann ich gelassen in die Zukunft blicken.

Wenn ich Fragen habe, ist mir ein persönliches Gespräch wichtig. Herr Citirgi klärt meine Fragen jedes Mal sehr verständlich. Dank der Betreuung kann ich mich voll auf den Praxisalltag und auf meine Patienten konzentrieren. Ich bin sehr froh über die Betreuung bei Herrn Citirgi.

Dr. Dorina LakatosInternistin, niedergelassen in Ludwigshafen
Dr. Elizabeth Jabbour

Ich bin durch die Empfehlung eines Kollegen bei uns auf der Station zu Herrn Citirgi gekommen — glücklicherweise rechtzeitig, bevor ich eine Investition tätigen wollte. Rückblickend hat mir das Verluste erspart.

Als Assistenzärztin haben wir gemeinsam die wichtigsten Versicherungen abgedeckt. Mit dem Investmentportfolio der ärzte invest bei der FFB bin ich sehr glücklich — die Rendite kann sich sehen lassen. Und mit der Navigator-App habe ich alle Versicherungen und Anlagen tagesaktuell in der Tasche.

Herr Citirgi beantwortet meine Anfragen meist innerhalb weniger Stunden. Der Service, über WhatsApp kommunizieren zu können, ist im Krankenhausalltag klasse.

Dr. Elizabeth JabbourAssistenzärztin Chirurgie, Universitätsklinikum Mannheim

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Warum Sie das selbst können

Sieben Gründe, die alle gegen das Warten sprechen — und keiner davon verlangt, dass Sie sich mit Fonds auskennen:

  • Sie legen Geld an — nicht sich fest. Die Anteile gehören Ihnen: Sie lassen sich jederzeit zu einem anderen Institut übertragen, ohne Verkauf und ohne Steuer — und die Ersparnis aus 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag behalten Sie.
  • Sie brauchen zehn Minuten. Portfolio wählen, per Video legitimieren, fertig. Kein Papier, kein Termin, keine Unterschrift auf dem Postweg. Das dauert kürzer als eine Visite.
  • Sie müssen nichts auswählen. Vier fertige Portfolios, jedes aus rund zehn Fonds, ausgewählt aus 8.000. Sie zahlen einen Betrag ein — er wird automatisch verteilt. Ein Auftrag statt zehn. Der Zugang zu allen 8.000 steht Ihnen ab der Eröffnung offen — anfangen sollte man trotzdem nicht mit 8.000.
  • Die Depotführung kostet höchstens 45 € im Jahr. Bei kleinen Depots weniger. Zum Vergleich: Ihre Berufshaftpflicht kostet ein Vielfaches, und die brauchen Sie auch.
  • Sie kommen jederzeit heran. Kein Mindestzeitraum, keine Kündigungsfrist. Wenn Sie Geld brauchen, werden die Anteile anteilig verkauft — auch hier ein Auftrag, nicht zehn.
  • Rate ändern, aussetzen, wieder aufnehmen. Wer in der Facharztweiterbildung 500 € einzahlt und in der Elternzeit pausiert, hat nichts falsch gemacht — nur weniger eingezahlt.
  • Sie bleiben nicht allein. Das Depot läuft bei der FFB, einer Fondsbank. Ansprechpartner bleibe ich — auch wenn Sie über die Abschlussstrecke selbst eröffnen.

Der einzige Schritt, den Sie nicht nachholen können, ist der Beginn. Alles andere lässt sich jederzeit ändern — losgehen können Sie ab 100 € im Monat. Die 500 € sind die Rechnung, nicht die Bedingung.

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Die Entwicklung der letzten 5 Jahre transparent im Investmentshop nachvollziehbar.

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Mein Modell offen: Ausgabeaufschlag zu 100 % rabattiert, 1 % Serviceentgelt p. a. auf Ihr Vermögen — dazu, falls vorhanden, die Bestandsprovision der Fonds (ETFs haben keine) sowie das Depotführungsentgelt der FFB (max. 45 € p. a. — Entgelt der Bank, nicht meines).

Risikohinweis: Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die genannten 7 % p. a. sind eine Annahme zur Veranschaulichung, keine Zusage. Die Angabe in Milligramm bildet die Risikostufe ab, sie ist keine physikalische Größe. Keine Anlageberatung, keine Renditegarantie.

Praxis & Finanzierung

Was die Bank bei Ärzten anders rechnet.

Eine Praxisübernahme wird häufig vollständig finanziert — Eigenkapital verbessert die Kondition, ist aber selten Zugangsvoraussetzung. Entschieden wird an anderer Stelle, und zwar früher, als die meisten glauben.

Praxiskredit

Der Zinssatz hängt an Ihnen, nicht am Markt

Praxiskredite liegen je nach Bonität, Sicherheiten und Laufzeit zwischen etwa 1,5 % und 5,5 %. Diese Spanne entscheidet über mehr Geld als jede Verhandlung über die Kaufsumme: Ein halber Prozentpunkt auf 300.000 € über fünfzehn Jahre sind rund 12.000 €.

Mehr wissen: Woran die Bank Ihren Zinssatz festmacht →
Eigenkapital

Ohne Eigenkapital geht es oft — aber nicht überall

KfW-Förderkredite werden teils ohne Eigenkapital bewilligt und bringen tilgungsfreie Anlaufjahre mit, in denen nur Zinsen laufen. Klassische Bankdarlehen verlangen dagegen meist Sicherheiten. Welcher Weg trägt, entscheidet sich an Ihrer Liquiditätsplanung.

Mehr wissen: Finanzierung ohne Eigenkapital →
Vorlauf

Die Vorbereitung beginnt drei Jahre vorher

Geprüft wird Ihre persönliche Bonität: Konsumkredite, Leasingraten, ein ausgereizter Dispo, die Kontoführung der letzten Jahre. Nachträglich lässt sich daran nichts ändern — wer erst mit dem Businessplan anfängt, hat den teuersten Teil schon entschieden.

Mehr wissen: Was die Bank wirklich prüft →

Immobilie, Praxis, Konsumkredit — alle drei im Vergleich Erst selbst rechnen

Zinsspannen sind Marktangaben, keine Zusage; maßgeblich ist Ihr Angebot. Wir vermitteln Immobiliardarlehen nach § 34i GewO und leisten keine Rechts- oder Steuerberatung.

Themen & Absicherung

Sechs Bereiche, die jeder Arzt absichern sollte.

Eine Absicherung ist schnell abgeschlossen.
Die richtige schließt Lücken.

BU

Berufsunfähigkeit

Das Versorgungswerk zahlt erst, wenn Sie jede ärztliche Tätigkeit aufgeben — auch Gutachten und Verwaltung. Ein Chirurg mit Handtremor, der noch Sprechstunde halten könnte, bekommt nichts.

Mehr wissen: Was das Versorgungswerk wirklich zahlt →
Haftpflicht

Berufshaftpflicht & Privathaftpflicht

Der Träger deckt den Dienst. Am Unfallort und an Bord sind Sie Arzt — und dort meist unversichert. Dazu ein Punkt, den kaum jemand bemerkt: Die Privathaftpflicht über die Eltern endet in den meisten Familientarifen mit der ersten Berufstätigkeit — prüfen, bevor es darauf ankommt.

Mehr wissen: Wo die Deckung endet →
PKV

Private Krankenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt ihren Rentnern einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das Versorgungswerk zahlt keinen. Als Angestellter trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte — im Ruhestand tragen Sie den vollen Beitrag allein, genau dann, wenn das Einkommen sinkt.

Mehr wissen: Was die PKV im Alter kostet →
Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen. Den Praxisbetrieb ersetzt es nicht — Miete, Gehälter und Leasing laufen weiter. Zwei Verträge, zwei Fragen; meist wird nur eine gestellt.

Mehr wissen: Beide Fragen im Vergleich →
Vorsorge

Altersvorsorge & Rente

Das Versorgungswerk ist die Basis, nicht die Versorgung. Die wenigen Werke, die ihre Durchschnittsrente überhaupt ausweisen, liegen weit auseinander: 2.053 € in Thüringen, 2.259 € in Hessen, rund 2.930 € in Nordrhein (jeweils 2024) — bei gleicher Approbation und gleicher Beitragsdauer. Was fehlt, merkt man erst mit dem ersten Bescheid.

Mehr wissen: Was Ihr Werk wirklich zahlt →
Praxis

Praxisversicherungen

Inventar, Ertragsausfall, Betriebsunterbrechung, Elektronik. Wer sich niederlässt, versichert plötzlich einen Betrieb — nicht mehr nur sich.

Mehr wissen: Niederlassung und Praxisabgabe →

Sie wissen schon, wo Ihre Lücke ist? Dann sprechen wir darüber.

Weitere Versicherungen (KFZ · Hausrat · Rechtsschutz · Zahnzusatz …) — kurz anfragen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Warum ärzte invest — was ist anders als bei anderen Finanzberatern?

ärzte invest arbeitet nach dem Hausarzt-Prinzip: ein Ansprechpartner, der Sie über Jahre und Lebensphasen begleitet — Behandler statt Verkäufer. Das Vergütungsmodell belegt das: 0 € Ausgabeaufschlag und keine Abschlussprovision im Depot, stattdessen 1 % p. a. Servicevergütung — verdient wird nur, solange Sie zufrieden bleiben. Dazu drei amtliche Zulassungen unter einem Dach (§ 34f Geldanlage, § 34d Versicherungen, § 34i Finanzierung, alle im Vermittlerregister eingetragen). So werden Wechselwirkungen zwischen Produkten erkannt, die drei getrennte Verkäufer übersehen würden.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch und die laufende Beratung kosten Sie nichts extra. Beim Depot gilt ein offenes Modell: 0 € Ausgabeaufschlag (zu 100 % rabattiert), 1 % Serviceentgelt pro Jahr auf das betreute Vermögen — dazu, falls vorhanden, die in den Fonds bereits enthaltene Bestandsprovision (ETFs und provisionsfreie Fonds haben keine). Hinzu kommt das Depotführungsentgelt der FFB: 0,25 % p. a., mindestens 25 €, maximal 45 € im Jahr — ein Entgelt der Bank, es fließt nicht an mich. Dafür bekommen Sie ein kuratiertes Portfolio mit Rebalancing, Umschichtungen ohne Extragebühr — und mich als persönlichen Ansprechpartner.

Für wen ist ärzte invest?

Ausschließlich für Ärztinnen, Ärzte und akademische Heilberufe — angestellt in der Klinik, selbständig mit eigener Praxis oder neu in Deutschland als internationale Ärztin bzw. internationaler Arzt.

Zu welchen Themen bekomme ich Unterstützung?

Zu allem, was im Arztleben finanziell den Unterschied macht:
Arbeitskraft absichern — Berufsunfähigkeitsschutz mit ärztespezifischen Klauseln, z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisung und Infektionsklausel für operative und zahnmedizinische Fächer
Krankenversicherung — GKV oder PKV als Assistenzarzt? Tarifwahl von über 30 Gesellschaften, Krankentagegeld ab dem ersten Dienst
Versorgungswerk & Rente — was Ihr Versorgungswerk wirklich abdeckt und wie Sie die Lücken gezielt schließen. Wichtig: Die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung gilt nur für die jeweilige Stelle — bei jedem Arbeitgeberwechsel muss sie innerhalb von 3 Monaten neu beantragt werden, sonst zahlen Sie doppelt
Vermögensaufbau — das Ärzte-Depot bei der FFB: kuratierte Portfolios, Rebalancing inklusive, online in ca. 10 Minuten eröffnet
Praxis — Gründung, Übernahme und Finanzierung, dazu Berufshaftpflicht und Absicherung des Praxisbetriebs
Familie & Weitergabe — Ausbildungsvorsorge für die Kinder, Hinterbliebenenschutz, steueroptimierte Schenkungen an die nächste Generation
Neu in Deutschland — das deutsche System Schritt für Schritt erklärt, auf Wunsch auf Englisch

Wie schnell ist das Depot eröffnet?

In rund 10 Minuten — vollständig online und papierlos, inklusive Legitimation. Die Depotführung liegt bei der FFB (FIL Fondsbank), betreut wird das Portfolio persönlich von ärzte invest.

Muss ich in Mannheim sein?

Nein. Beratung und Abschluss funktionieren bundesweit online und telefonisch. Wer möchte, kommt persönlich ins Büro in der Goethestraße 18 in Mannheim — im Herzen der Quadratestadt.

Ist die Beratung wirklich unabhängig?

Ja. ärzte invest arbeitet als unabhängiger Makler — nicht für einen Konzern, sondern im Auftrag des Arztes: mit Auswahl aus rund 8.000 Fonds & ETFs und PKV-Tarifen von über 30 Gesellschaften über Pool- und Direktanbindungen.

Welche Zulassungen hat ärzte invest?

Tamer Citirgi ist bei der IHK Rhein-Neckar registriert als:
• Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO (Geldanlage & Depot)
• Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO (Finanzierung)
• Versicherungsmakler nach § 34d GewO (Versicherungen)
Details in der Erstinformation.

Das waren Fragen zu uns. Die fachlichen stehen woanders — im Finanzkonsil, ausführlich beantwortet und ohne Produktempfehlung. Zum Beispiel diese:

„Ich habe die Drei-Monats-Frist zur Befreiung versäumt — was kann ich jetzt noch tun?“ … und 61 weitere

Fachbeiträge

Zwei bis vier Beiträge im Jahr. Mit Quellen statt Meinung.

Jeder Beitrag nennt seine Primärquellen, zeigt den Rechenweg und legt Interessenkonflikte offen. Keine Produktempfehlungen — Sie können jeden einzelnen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

Bereits erschienen

Alle Beiträge und der Turnus bis 2027

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